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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Lieferung von Bildmaterial und die Vergabe von Nutzungsrechten der Offroad Media Company Cologne (OMCC) Hansjoerg Schekahn
[ 01. Anwendungsbereich ]
Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechte an Bildmaterial durch die OMCC Offroad Media Company Cologne Hansjoerg Schekahn (nachfolgend "OMCC" genannt) erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen OMCC und dem Kunden. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
[ 02. Leistungen ]
OMCC stellt dem Kunden gegen Zahlung von z.B. Downloadgebühren Bilder bzw. Bildmaterial in digitaler Form (digitale Bilddatensätze) online und/oder offline zur Verfügung und räumt ihm gegen vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung ein gesondertes Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur einmaligen Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.
Unter Kunde wird jeder Geschäftspartner verstanden, der Material von OMCC anfordert, von der OMCC Bilddatenbank herunterlädt oder auf Grund einer Vereinbarung mit OMCC nutzen darf.
[ 03. Nutzung der OMCC-Bilddatenbank ]
1. OMCC stellt dem Kunden mit dieser Bild-Datenbank eine Auswahl zur ausschliesslich internen Sichtung und vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung nicht exklusiv zur Verfügung. Die Bilddatenbank von OMCC ist über das Internet zu erreichen. Der Zugang zu der Bilddatenbank wird dem Kunden gratis gewährt. Der Kunde erwirbt durch einen Download kein Recht zur Nutzung an dem digitalen Bildmaterial in der Datenbank.
2. "Low-Resolution-Material" aus der OMCC-Bilddatenbank darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden.
3. OMCC ist berechtigt, jederzeit technische Änderungen oder Wartungsarbeiten vorzunehmen, die zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Bilddatenbank führen können. OMCC wird sich bemühen, diese Ausfallzeiten gering zu halten. Ein Anspruch des Kunden auf eine ständige Erreichbarkeit der Bilddatenbank besteht nicht.
4. Bei Downloads und sonstigem Arbeiten mit der OMCC-Bilddatenbank liegt das volle Risiko beim Kunden. Für eventuelle Schäden an Soft- oder Hardware des Kunden ist OMCC in keinem Falle schadenersatzpflichtig.
[ 04. Nutzung des Bildmaterials ]
1. OMCC verfügt zum Teil über die Rechte der Urheber, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Berechtigten, die für die vertragsgemässe Nutzung des Bildmaterials erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind die Persönlichkeitsrechte Abgebildeter, die von entsprechenden Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte sowie Urheberrechte an abgebildeten Gegenständen wie z. B. Kunstwerken, Gemälden sowie Rechte an geschützten Kennzeichen wie z.B. Marken.
Weiter davon ausgenommen sind offizielle Pressefotos von Pressestellen, Teams, Agenturen und Privatpersonen, die entsprechendes Bildmaterial ausschliesslich zur Sichtung in die Bilddatenbank gestellt haben, bzw. deren Bildmaterial durch OMCC ausschliesslich zur Sichtung in die Bilddatenbank gestellt wurde. In diesem Fall liegen die ausschliesslichen Rechte in jeglicher Form bei dem Produzenten der Bilder. Jegliche Nutzung dieser Bilder ist vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung strikt untersagt. Entsprechende Bilder sind entweder gekennzeichnet, durch eine maximale Auflösung von 72 DPI und einer maximalen Breite von 800 Pixel erkennbar und werden grundsätzlich ausschliesslich zur privaten und nicht-kommerziellen Sichtung als sogenannter "Gratis Download" zur Verfügung gestellt.
2. Der Kunde hat OMCC vorab mitzuteilen, welches Bildmaterial er z.B. in welchem Medium (z. B. Titel der Publikation, Internetadresse des Online-Angebotes), zu welchem Zweck, über welchem Zeitraum, in welchem Umfang (Verbreitungsgrad) und auf welche (Nutzungs-)Art nutzen möchte. Sind diese Angaben ganz oder teilweise unzutreffend bzw. entspricht die tatsächliche Nutzung ganz oder teilweise nicht den Angaben des Kunden, ist eine Nutzungsrechtseinräumung hinsichtlich der abweichenden Nutzung nicht erfolgt. Der Kunde ist zum Ersatz eines hieraus entstehenden Schadens verpflichtet und hält OMCC insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
3. OMCC räumt dem Kunden an dem ausgewählten Bildmaterial ein einfaches und nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht zur einmaligen, nicht übertragbaren Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks/Umfanges ein. Jede Nutzung, auch für Werbezwecke, als Arbeitsvorlage oder für Layout- und Präsentationszwecke bedarf der vorherigen Einwilligung von OMCC. Weitergehende Nutzungen, wie z. B. für das Medium betreffende Werbemittel, Wiederholungen oder sonstige Weiterungen des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts bedürfen erneut der Einwilligung von OMCC.
4. Exklusivrechte und Sperrfristen müssen gesondert mit OMCC vereinbart werden.
5. Das Duplizieren des digitalen Bildmaterials sowie dessen Umgestaltung und/oder Bearbeitung über das normale Mass der Bildbearbeitung hinaus (wie z. B. Fotocomposing oder Fotomontage), unabhängig von den hierzu verwendeten technischen Hilfsmitteln, sowie dessen Weitergabe bzw. Weiterübermittlung an Dritte, ungeachtet des Übermittlungsweges, und die Übertragung, Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von OMCC nicht zulässig. "Dritte" in diesem Sinne sind auch andere Redaktionen desselben Unternehmens sowie Tochterunternehmen.
6. OMCC ist berechtigt, dem Kunden die Nutzung des Bildmaterials zu untersagen, wenn der Kunde gegen die Regelungen dieser AGB verstösst. Bereits entstandene Honoraransprüche von OMCC bleiben unberührt.
7. Jede Rechtseinräumung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der vereinbarten Vergütung.
[ 05. Speicherung und Löschung des Bildmaterials ]
Digitales Bildmaterial darf nach erfolgtem Auftrag durch den Kunden sowie der vollständigen Zahlung vom Kunden beliebig gespeichert werden, wenn nicht ausdrücklich eine gesonderte Regelung vereinbart ist. Die Speicherung darf jedoch nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung erfolgen. Eine Speicherung des Bildmateriales für einen späteren Zweck, der nicht der Grundvereinbarung entspricht, ist strikt untersagt.
[ 06. Honorar für journalistische und gewerbliche Nutzung ]
1. Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig, z. B. auch als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken, zu Layoutzwecken, für Kundenpräsentationen und die Verwendung von Bilddetails, die ungeachtet der hierfür verwendeten technischen Mittel Bestandteil eines neuen Werkes werden.
2. Neben einzelnen Bildern angegebene Preise gelten ausschliesslich für die nicht-kommerzielle Nutzung z.B. für Teamwebseiten oder -Präsentationen. Bei einer journalistischen/gewerblichen Nutzung ist vor der tatsächlichen Nutzung ein Honorar mit OMCC zu vereinbaren. Wird keine gesonderte Honorarabsprache getroffen, gelten die jeweils geltenden Honorarsätze von OMCC als vereinbart. Macht der Kunde keine genauen Angaben zur Nutzung, kann OMCC ein Pauschalhonorar berechnen.
3. Das vereinbarte Honorar ist vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung jeweils für eine einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks für den vereinbarten Umfang und Sprachraum zu entrichten. Jede weitere und/oder wiederholte Nutzung ist erneut honorarpflichtig.
4. Wird ein mit dem Bildmaterial von OMCC bebildertes Objekt in einem weiteren Medium abgebildet (z. B. Buchumschlag, Plakat, Internetseite etc.) und ist das Motiv erkennbar, hat der Kunde ein erneutes Nutzungshonorar an OMCC zu entrichten.
5. Das Honorar ist für die Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten. OMCC ist berechtigt, dem Kunden das Honorar zu berechnen, auch wenn die beabsichtigte Nutzung nur teilweise erfolgt oder ganz unterbleibt. Ein bereits entrichtetes Honorar für eine unterbliebene Nutzung kann nicht erstattet werden.
6. Die Nutzungshonorare werden ausschliesslich von OMCC in Rechnung gestellt.
[ 07. Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht ]
1. Alle angegebenen Preise in der Datenbank sind inklusive Mehrwertsteuer, die auf der Rechnung separat ausgewiesen wird. Nutzungshonorare und Gebühren nach diesen AGB in Angeboten oder sonstigen Unterlagen für gewerbliche Kunden verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Rechnungen von OMCC sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Zahlungen müssen immer unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer geleistet werden.
3. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.
[ 08. Agentur- und Urhebervermerk, Belegexemplare ]
1. Der Kunde ist verpflichtet, vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung einen Agentur- und Urhebervermerk anzubringen. Aus der Platzierung des Agentur- und Urhebervermerkes muss sich die Zuordnung zu der jeweiligen Fotografie ersehen lassen. Sammelbildnachweise sind nur ausreichend, wenn sich die Zuordnung zu den veröffentlichten Fotografien eindeutig vornehmen lässt. OMCC hat das Recht, auf einer Veröffentlichung ohne Agentur- und Urhebervermerk zu bestehen.
2. Von jeder Veröffentlichung des Bildmaterials hat der Kunde OMCC vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung unverzüglich unaufgefordert kostenlos zwei vollständige Belegexemplare der Print-Publikation oder einen Ausdruck bzw. Screenshot der betreffenden Internetseite zu übersenden.
[ 09. Mängelrüge und Gewährleistung ]
Offene Mängel sind OMCC unverzüglich ab Zugang, verborgene Mängel unverzüglich ab Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Dem Kunden werden im Falle der fristgemässen und berechtigten Mängelrüge technisch einwandfreie Datensätze nachgeliefert.
[ 10. Vertragsstrafe, Schadensersatz ]
1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe der Bilder, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie Reproduktionen und Vergrösserungen für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Honorar in Höhe des Doppelten des üblichen Nutzungshonorars fällig.
2. Durch die Leistung von Schadenersatz werden weder Eigentums- noch Nutzungsrechte an den Bildern erworben.
[ 11. Haftung ]
1. Für die Verletzung des Urheberrechts durch abredewidrige oder entstellende Verwendung übernimmt OMCC keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Er stellt OMCC insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
2. Soweit durch die Nutzung der Bildvorlagen Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt sein könnten, obliegt es dem Besteller, die Zustimmung des Abgebildeten einzuholen. Tendenzfremde Verwendungen oder auch Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung von abgebildeten Personen führen können, sind unzulässig. Der Besteller stellt OMCC insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Das gleiche gilt, wenn Personenbildnisse über den Rahmen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte hinaus, beispielsweise zu Werbezwecken verwendet werden, ohne dass dies mit OMCC vereinbart ist.
3. Die Rechte an Bildinhalten, wie bspw. an Werken der bildenden und darstellenden Kunst, Marken und Kennzeichen muss der Besteller selbst einholen. Er stellt OMCC insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
4. OMCC haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von OMCC.
[ 12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl ]
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Siegburg. Abweichend kann OMCC Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen.
2. Es gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies auch bei Lieferung von Bildmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe an ausländische Kunden.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so sollen diese durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
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