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REGLEMENT DT. MEISTERSCHAFT






Auf diesen Seiten finden Sie die jeweils gültigen GORM DMV Deutsche Rallye Raid Meisterschaft Regularien der aktuellen Saison. Änderungen im Reglement werden zeitnah eingetragen. Aktueller Stand: 12.06.2011.

Wichtiger Hinweis Es handelt sich auf dieser Seite um ein vereinfachtes Reglement, das inhaltlich mit dem offiziellen Reglement identisch ist. Unterschiede bestehen nur in der punktuellen Aufteilung. Es besteht kein Anspruch auf Gültigkeit. Im Zweifelsfall gelten die aktuellen Regularien auf [ gorm-open.de ] in deutscher Sprache, die Sie unten als PDF-File downloaden können.





Reglement GORM - DMV Deutsche Rallye Raid Meisterschaft


 BESCHREIBUNG  ART  DL
 2011 GORM Allgemeines Reglement - Veröffentlicht am 06.06.2011 .
 2011 GORM 24 Stunden Rennen Reglement - Veröffentlicht am 06.06.2011





01.01 - Zugelassene Fahrzeuge - Pkw/Geländewagen T2 Seriennah

(Geländewagen Serie) Mindestgewicht 750 Kg, Maximalgewicht 3.500 kg. Maximale Breite: 200 cm. Reifen und Felgen so wie die Stossdämpfer und Federn dürfen von der Serie abweichen. Dabei dürfen diese Teile aber nur an Aufnahmen befestigt sein, die in Grösse und Lage den Originalen entsprechen.

Keine grösseren-, oder in der Länge versetzten Aufnahmen (der Federweg darf nicht verlängert werden und es dürfen keine Aufnahmen für grössere Stossdämpfer verbaut werden), keine Kunststoffkarosserieteile, kein Plexiglas.

Motor und Getriebe müssen in Serie mindestens 500 mal in den Fahrzeugtyp verbaut worden sein.

Zwei Sitzplätze nebeneinander sind vorgeschrieben. Überrollbügel und 3 Punkt-Gurte Vorschrift. Jede zusätzliche Sicherheitsausstattung (Käfig, Sitze, Gurte, Feuerlöschanlage, etc) ist zulässig.

Zusatztanks sind zulässig, Halterungen für zusätzliche Reserveräder und Werkzeug sind zulässig. Halterungen für Navigationsgeräte sind zulässig.

Das Ausbauen der Originalsitze, des Himmels und der Teppiche sowie aller Innenteile ab der B-Säule und unterhalb der Sitzefläche ist zulässig. Alle anderen Teile des Serienfahrzeugs (Verkleidungen, Scheiben vorne) müssen im Auto verbaut bleiben!

Das Lenkrad darf getauscht werden. ABS, ESP und Airbags dürfen stillgelegt werden. Weitere Veränderungen sind nicht zulässig.

Ergänzung T2 (Seriennah) Regelwerk: Pro Rad sind zwei Stossdämpfer zulässig, ein Stossdämpfer pro Rad muss an den orginal Stossdämpferaufnahmen verbaut sein. Für den zweiten gleichgrossen Stossdämpfer darf eine Aufnahme gebaut werden. Das verstärken der Aufnahmen ist erlaubt. Der Tausch der Ferdern ist erlaubt, die Federaufnahmen müssen die Originalen sein, diese dürfen verstärkt werden, aber die Baulage darf nicht verändert werden.





01.02 - Zugelassene Fahrzeuge - Pkw/Geländewagen T1 Prototypen

(Geländewagen verbessert) In dieser Klasse starten alle Geländewagen, die stärker als in Klasse T2 erlaubt verändert sind. Überrollkäfig, 4-Punkt Gurte und Sportsitze sind Vorschrift. 750 Kg Mindestgewicht, 3.500 kg Maximalgewicht. Maximale Breite: 250 cm. Zwei Sitzplätze nebeneinander vorgeschrieben.




01.03 - Zugelassene Fahrzeuge - Buggy / Side-by-Side / Zweiradantrieb T3

(Buggy) In dieser Klasse starten Fahrzeuge unter 750 kg und zweiradantriebene Fahrzeuge, Mindestgewicht 400 kg, 3.500 kg Maximalgewicht. Maximale Breite: 250 cm. Überrollkäfig, 4 Punkt Gurte, Sportsitze sind Vorschrift.




01.04 - Zugelassene Fahrzeuge - Leichte & schwere Lkw T4.1 und T4.2

Die Fahrzeuge der T4 (LKW) sind über 3.500 kg bis 7.490 kg schwer (leichte Lkw T4.1), bzw. 7.500 kg bis 10.000 kg (schwere Lkw, T4.2). Dreipunktgurte sind Vorschrift.




01.05 - Zugelassene Fahrzeuge - Quads und ATV Q1 und Q2

Klasse Q1 Quad, Zweirad-angetrieben, Mindestgewicht 125 kg (Q1). Klasse Q2 ATV mit Allradantrieb, Mindestgewicht 250 kg.




02.01 - Allgemeine Vorschriften - Grundvorschrift

Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen Radfahrzeuge sein. Eine Kfz- oder entsprechende Fahrzeug-Haftpflichtversicherung ist notwendig.

Es werden nur Motorkonzepte zugelassen, die die Räder antreiben. Alle Arten der Leistungssteigerung sind erlaubt. Alle Fahrzeuge (ausser Q1 und Q2) müssen über mindestens einen Rückwärtsgang verfügen.

Beleuchtung ist Vorschrift gemäss StvO. Alle verbauten Reifen und Scheinwerfer benötigen "E" Prüfzeichen.

Alle Fahrzeuge müssen mit Spritzschutzlappen an allen Rädern ausgerüstet sein. Diese müssen die gesamte Reifenbreite abdecken und mindestens bis zur Radnabe herunterragen.

Die Batteriepole der Fahrzeuge müssen dauerhaft und zuverlässig abgedeckt (isoliert) sein!





02.02 - Allgemeine Vorschriften - Reifen

Es werden nur Reifen mit E Kennzeichnung zugelassen (Reifen mit Strassenzulassung) oder FIA/FIM Zulassung (ohne Strassenzulassung, wie z.B. Toyo MT/R).




02.03 - Allgemeine Vorschriften - Sicherheit Standard

Alle Fahrzeuge (T1 bis T4) müssen mit mindestens einem Feuerlöscher ausgerüstet sein. Fahrzeuge der Klasse T1 (Geländewagen Prototypen) müssen mit zwei Feuerlöschern oder einem Feuerlöscher und einer Feuerlöschanlage ausgerüstet sein.

Für alle Fahrzeuge (ausser Q1 und Q2) sind Überrollbügel Pflicht (Minimalumfang A- und B-Säule in der Klassen T1 und B-Säule in den Klassen T2, T3, T4). Für T1-Fahrzeuge wird ein Käfig angelehnt an FIA Appendix J empfohlen.





02.04 - Allgemeine Vorschriften - Teilnehmer & Kleidung

In den Klassen T1 bis T3 sind maximal zwei Personen (Fahrer und Beifahrer) pro Fahrzeug zugelassen. In der Klasse T4 (Lkw) sind bis zu drei Personen zugelassen.

Alle Teilnehmer müssen während des Wettbewerbseinsatzes immer FIA/FIM- oder ECE-zugelassene (Strassen-zugelassene) Helme tragen. Darüberhinaus ist festes Schuhwerk vorgeschrieben (keine Sandalen, Schlappen, Clogs etc.).

In den Klassen Q1 und Q2 sind zudem Handschuhe, Rücken-Protektoren und Knie- sowie Ellenbogen-Protektoren Pflicht.





02.05 - Allgemeine Vorschriften - Sponsorenaufkleber

Das Aufkleben der GORM Sponsorenaufkleber (Blendschutz Windschutzscheibe, Startnummer Türen) ist vorgeschrieben. Fahrzeuge ohne Aufkleber werden disqualifiziert. Die entsprechenden Flächen sind dafür frei zu halten. Eigenwerbung bzw. auch Konkurrenzwerbung ist zulässig und bedarf keiner Absprache mit dem Veranstalter.




03.01 - Pflichtausrüstung für alle Teilnehmer

ATV / Quad Moto-Cross Stiefel, Handschuhe, Rückenprotektor, Schulter- und Knieprotektoren, Helm nach FIA/FIM- oder ECE-Norm mit Visier oder Schutzbrille. Alle Anbauteile wie Roadbookhalter, Tripmaster o. Ä. dürfen keine scharfen Kanten und Ecken haben.

PKW / LKW Verbandskasten, Schäkel, Bergegurt (min. 9 Meter), zwei Abschleppösen (vorne und hinten am Fahrzeug), ein zugelassener Feuerlöscher (2 kg) in Griffnähe von Fahrer und Beifahrer montiert. T1 zwei zugelassene Feuerlöscher (oder ein Feuerlöscher wenn eine Feuerlöschanlage vorhanden)

Zugelassene Sitze und Sicherheitsgurte mindestes 3-Punkt Gurte (T1 mindestens 4-Punkt Gurte). Überrollbügel für die Klassen T2-T4, Klasse T1 Überrollkäfig angelehnt in der Konstruktion nach FIA Appendix J.

Mindestens ein passendes Reserverad. Die Räder müssen vollständig durch Spritzlappen abgedeckt sein. Alle Teile im Fahrzeug müssen so verstaut und gesichert sein, dass keine Gefährdung der Insassen auftreten kann! Die Mitnahme von Reservekanistern ist verboten!

Während der Wertungsprüfungen müssen alle Fahrer- Beifahrer einen Schutzhelm tragen und angeschnallt sein.





04.01 - Allgemeine Vorschriften Teilnahme, Ablauf, Haftung, Proteste

Es besteht für alle Teilnehmer ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot! Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss wird mit sofortiger Disqualifikation geahndet.

Alle an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrer, Beifahrer und Fahrzeuge starten auf eigenes Risiko. Es können über die Versicherungsleistungen hinaus keinerlei Forderungen gegenüber dem Veranstalter oder einer dritten Person gemacht werden. Hierzu ist vor dem Start eine Versicherung-Anerkenntnis von Fahrer und Beifahrer zu unterschreiben.

Protest: Gegen die Entscheidung der Organisation kann nach Hinterlegung von 300 Euro innerhalb einer Stunde nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Wertungsprüfung Einspruch eingelegt werden. Beim Stattgeben des Einspruchs werden die 300 Euro zurückerstattet.





05.01 - Medizinische Versorgung, Anmeldung Krankheiten/Allergien

Alle Veranstaltungen werden vom "Off Road Medical Service" (ORMS) begleitet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Leistung des medizinischen Services. Achtung: Dauerkrankheiten (Allergien, Diabetes etc.) müssen den begleitenden Rettungssanitäter vor der jeweiligen Veranstaltung gemeldet werden. Den Anweisungen der Medical Teams ist unbedingt Folge zu leisten.




06.01 - Pflichthilfe, Einsatz von Feuerlöschern & Erstattung

Bei Not-/Unfällen sind alle Teilnehmer verpflichtet zu helfen. Eventuelle Zeitverluste werden gutgeschrieben. Auf Verlangen ist den Helfern (oder helfenden Personen) sofort der im Fahrzeug befindliche Feuerlöscher oder Verbandskasten auszuhändigen. Verbrauchte Feuerlöscher oder Verbandskästen werden vor Wiederaufnahme des Rennens von der Organisation ggf. ersetzt.




07.01 - Startgelder

Die Startgelder variieren je nach Event und/oder Veranstalter. Die jeweiligen Startgelder entnehmen Sie bitte den entsprechenden Ausschreibungen oder dem offiziellen Reglement. Eine aktuelle Version finden Sie am Kopf dieser Seite als gratis PDF-Download.























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